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   BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvR 1198/08   

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https://dejure.org/2008,82044
BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvR 1198/08 (https://dejure.org/2008,82044)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2008 - 2 BvR 1198/08 (https://dejure.org/2008,82044)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 2 BvR 1198/08 (https://dejure.org/2008,82044)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14

    Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO -

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn in dieser Abwägung die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvR 1198/08 -, juris).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 194/11

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere JVA zwecks erleichterten Kontakts

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn in dieser Abwägung die für den Erlasseiner einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvR 1198/08 -, juris).
  • BVerfG, 17.05.2016 - 2 BvQ 19/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn in dieser Abwägung die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvR 1198/08 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 194/11 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2014 - 2 BvR 1513/14 -, juris, Rn. 4).
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